Informationen zur Logopädie

Jeder kennt die beliebten Zungenbrecher, deren korrekte Aussprache selbst geübten Sprechern oft schwer fällt. Für manche Leute stellt jedoch jeder Satz einen Zungenbrecher dar. Sprachstörungen bedeuten für die Betroffenen oft eine starke Beeinträchtigung der Lebensqualität sowie Probleme im Alltag. Als staatlich anerkannte Logopädin helfe ich diesen Menschen weiter.

Der erste Besuch bei einem Logopäden ist erfahrungsgemäß mit vielen Fragen verbunden. Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die logopädische Therapie.

Was ist Logopädie?

Der Begriff Logopädie stammt aus dem Griechischen und bedeutet frei übersetzt „Sprecherziehung“. Heutzutage bezieht sich der Begriff auf eine medizinische Fachdisziplin, die sich auf Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörbeeinträchtigungen im Kindes- und Erwachsenenalter konzentriert. Logopäden beschäftigen sich mit der Prävention (Vorbeugung), Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, aber auch mit der Lehre und Forschung auf den Gebieten der Stimme, des Sprechens, der Sprache sowie des Schluckens.

Wann brauche ich oder mein Kind eine logopädische Therapie?

In meiner Praxis behandle ich sowohl Patienten im Kindes- als auch im Erwachsenen- und Seniorenalter. Vor allem bei Kindern herrscht oft Unsicherheit, ab wann eine logopädische Therapie benötigt wird. Diese Frage lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Sollten Sie sich über die Sprachentwicklung Ihres Kindes Sorgen machen, vertrauen Sie sich Ihrem Arzt oder Kinderarzt an und beschreiben ihm die Probleme am besten anhand von Beispielen aus dem Alltag. Sollte eine logopädische Behandlung nötig sein wird Ihnen der Arzt eine Heilmittelverordnung für eine logopädische Beratung oder Therapie ausstellen.

Wie läuft die logopädische Therapie ab?

Nachdem Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung für Logopädie erhalten haben, vereinbaren Sie einen ersten Termin. Bringen Sie zu diesem bitte unbedingt Ihre ärztliche Verordnung, Krankenversicherungskärtchen und ggf. Arzt-/Reha-/Klinikberichte mit. Sollten Sie mit Ihrem Kind zur Behandlung kommen, so bringen Sie bitte auch den Mutterpass mit.

In der ersten Therapieeinheit erfolgen dann nach einem Anamnesegespräch verschiedene logopädische Tests zur Erstellung der Diagnose. Diese Tests dienen, je nach Störungsbild, der objektiven Beurteilung der Stimme, des Schluckens oder der Sprache bzw. Sprachentwicklung. Nach ihrer Auswertung legen wir gemeinsam die Ziele der Therapie fest und entwickeln einen optimal auf Sie abgestimmten Therapieplan. Dieser bildet dann die Grundlage einer gezielten und effizienten Behandlung.

Welche Ärzte verschreiben Logopädie?

Eine sogenannte Heilmittelverordnung für Stimm-,Sprech-,Sprach - oder Schlucktherapie erhalten Sie in der Regel bei folgenden Ärzten:

Allgemeinarzt (Hausarzt)
Kinderarzt
HNO-Arzt, Phoniater
Neurologe
Kieferorthopäde
Zahnarzt


Wie lange dauert die logopädische Therapie und wie häufig findet sie statt?

Die Dauer und Regelmäßigkeit der logopädischen Therapieeinheiten hängt von der Art und dem Schweregrad Ihrer Probleme ab und wird von Ihrem Arzt festgelegt. Dieser verordnet Ihnen auf Grundlage des Heilmittelkatalogs üblicherweise 1-2 Therapieeinheiten pro Woche über einen individuell auf Sie abgestimmten Zeitraum (meist zunächst 10 Behandlungseinheiten). 

Nach Ablauf der verschriebenen Therapieeinheiten ist eine ärztliche Kontrolle vorgesehen. Hierfür erhält Ihr Arzt einen ausführlichen Bericht von mir, in welchem die logopädische Diagnose und der Behandlungsverlauf genau beschrieben sowie ggf. weitere mögliche Vorgehensweisen aufgezeigt werden. Ihr Arzt wird dann gemeinsam mit Ihnen entscheiden, ob die logopädische Behandlung fortgesetzt werden soll oder ob alle gewünschten Ziele erreicht wurden und die Therapie somit beendet werden kann.

Wer bezahlt die logopädische Therapie?

Die logopädische Behandlung ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Somit werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Beachten Sie jedoch, dass Patienten ab 18 Jahren einen vorgeschriebenen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten zzgl. 10 Euro Rezeptgebühr selbst entrichten müssen. Sollten Sie durch Ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sein, so entfällt dieser Betrag. (Bitte vergessen Sie ggf. nicht, die Zuzahlungsbefreiung mitzubringen und vorzuzeigen!)

In welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Behandlungskosten erstattet, hängt von Ihrem individuellen Tarifvertrag ab. Für weitere Informationen hierzu halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer privaten Krankenkasse.
Auf Wunsch erhalten Sie von mir vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag.

Für alle weiteren Fragen bzgl. der Verordnungen und des Ablaufs einer Behandlung stehe ich gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine Email!